Wer darf psychische Krankheiten behandeln?

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten haben ein Psychologie-Studium abgeschlossen und im Anschluss daran eine staatliche anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie absolviert. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben hingegen eine Therapieausbildung speziell für Kinder und Jugendliche durchlaufen. Neben Psychologie können sie auch Pädagogik, Sozialpädagogik und andere sozialwissenschaftliche Fächer studiert haben. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist bundesweit einheitlich geregelt und muss bestimmte Richtlinien erfüllen. Sie dauert zwischen 3 und 5 Jahren und wird in einem der drei staatlich anerkannten Psychotherapieverfahren („Richtlinienverfahren“) durchgeführt. Dazu zählen die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologische Therapie und die Verhaltenstherapie.

Ärzte mit Facharztausbildung oder zusätzlicher Weiterbildung

Auch für Ärzte gibt es mehrere Möglichkeiten psychotherapeutisch tätig zu werden. Zum einen kann ein Arzt eine Facharztausbildung für den Bereich der Psychotherapie absolvieren. Unterschieden wird zwischen Fachärzten für Psychiatrie und PsychotherapieFachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind darauf spezialisiert, psychische Erkrankungen zu erkennen und vor allem von der organischen Seite her – meist mit Medikamenten – zu behandeln. Die umfangreichste dieser Weiterbildungen ist die Facharztausbildung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Sie müssen in ihrer Ausbildung ein therapeutisches Haupt- und ein Nebenverfahren erlernen, so dass sie nach der Weiterbildung mit verschiedenen Therapierichtungen (z. B. Verhaltenstherapie und tiefenpsychologische Therapie) vertraut sind.

Zum anderen kann ein Arzt nach seiner Facharztausbildung eine Zusatz-Weiterbildung in „fachgebundener Psychotherapie“ in einem der drei Richtlinienverfahren (Analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) absolvieren. Diese Zusatz-Weiterbildungen sind kürzer und weniger umfangreich als die Facharzt-Weiterbildungen im Bereich Psychotherapie. In neueren Weiterbildungsordnungen wurde festgelegt, dass Ärzte mit Zusatz-Weiterbildung in „fachgebundener Psychotherapie“ nur noch Psychotherapie bei Erkrankungen aus dem eigenen ärztlichen Fachgebiet durchführen dürfen. Es gibt auch Ärzte, die ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sondern ihr Honorar vom Patienten selbst erhalten (privatversicherte Patienten oder Selbstzahler). Diese Leistungen rechnen sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ärzte, die solche psychotherapeutischen Angebote machen, haben zum Teil Weiterbildungen in Therapieverfahren gemacht, die nicht zur ärztlichen Weiterbildungsordnung gehören. Dies könnten zum Beispiel systemische Therapie, Hypnotherapie, Gesprächstherapie o.a. sein. Ob die Kosten hierfür von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Hier muss man sich im Vorab bei seiner Kasse informieren.

Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktiker Gesetz

Neben den oben genannten Berufsgruppen, die eine sogenannte „Approbation“ als Psychotherapeuten haben, gibt es noch die Möglichkeit Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz auszuüben. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst kann jemand mit abgeschlossenem Studium in Psychologie mit dem Prüfungsfach „klinische Psychologie“ und einem Mindestalter von 25, die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch Diplom-Psychologen“ ohne zusätzliche Prüfung vom Gesundheitsamt bekommen. In diesem Fall müssen lediglich ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, um die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zu belegen. Diplom-Psychologen haben bereits während ihrem Studium wichtige Kenntnisse über psychische Störungen, deren Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten erworben und erfüllen somit die Voraussetzung psychotherapeutisch tätig zu sein. Einige Psychologen entscheiden sich bewusst gegen eine staatliche Ausbildung, wenn sie sich mit keinem der drei Richtlinienverfahren identifizieren können, sondern wählen eine alternative Therapieausbildung. Das kann zum Beispiel systemische Therapie, Gestalttherapie, Gesprächstherapie, körperorientierte Therapie oder Hypnose sein, wobei sich die Liste fast endlos fortsetzen ließe.

Eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktiker Gesetz kann jedoch auch ohne Studium erworben werden. Dazu muss man eine schriftliche und mündliche Prüfung durch das Gesundheitsamt ablegen. Als Vorbereitung für die Prüfung bieten private Institute Ausbildungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie an („kleiner Heilpraktiker“). Diese dauern in der Regel 1 bis 2 Jahre. Voraussetzungen zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz sind darüber hinaus ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Da die Ausbildungsinhalte in diesem Fall nicht gesetzlich festgelegt sind und es jedem Therapeuten selbst überlassen ist wie umfangreich und tiefgehend er sich weiterbildet, gibt es in dieser Berufsgruppe starke qualitative Unterschiede auf die Sie bei der Auswahl eines geeigneten Therapeuten achten sollten.

Neben den Heilpraktikern für Psychotherapie dürfen natürlich auch Heilpraktiker ohne Beschränkung auf Psychotherapie („großer Heilpraktiker“) psychotherapeutisch tätig sein. Da sie jedoch in ihrer Ausbildung hauptsächlich über körperlichen Erkrankungen und deren Behandlung lernen, bieten sie weitaus seltener psychotherapeutische Behandlungen an. Sie sehen es ist nicht ganz einfach sich im „Psychodschungel“ zurechtzufinden. Grundsätzlich sollten Sie die Qualifikation des Therapeuten, bei dem Sie sich in Behandlung geben wollen, vorab zu prüfen oder im ersten Gespräch nachzufragen. Ein guter Therapeut wird Ihnen genau erklären, welche Qualifikation er hat und mit welchen Methoden er sie behandelt.

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